Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

Entsorgungsunternehmen können sich als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Verbindung mit §12 und §16 EfbV zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erfolgt freiwillig und richtet sich an Unternehmen und Einrichtungen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder diese makeln.
Wortwolke zu Themen rund um die Auditierung von Entsorgungsunternehmen durch Kunden

Als Mitglied von TOS e.V. bietet benviro die erforderliche Sachverständigentätigkeit an, um Entsorgungsfachbetrieb zu werden oder zu bleiben.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung in der Standort- und Unternehmensleitung unterschiedlicher BImSchG-genemhigter Abfallbehandlungs-, Recycling-, Produktions- und IED – Anlagen. Nutzen Sie das umfangreiche Know – How in der Abfallbewirtschaftung und Verfahrenstechnik, Copliance-Management, dem Arbeits-, Umwelt- und Immissionsschutz sowie dem Umgang, der Lagerung und dem Transport gefährlicher Abfälle. 

Vorteile der EfB-Zertifizierung​

  • hohes Qualitätsniveau

    Die Auditierung durch einen unabhängigen Sachverständigen stellt sicher, dass der Betrieb organisatorisch, personell, inhaltlich und verfahrenstechnisch den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

  • Vertrauen

    Der Kunde eines Entsorgungsfachbetriebs darf der Überprüfung der gesetzlich geforderte Zuverlassäigkeit, Fachkunde, Professionalität und Ausstattung durch den Sachverständigenvertrauen. Andernfalls müsste er sich als Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer vor der Beauftragung von diesen Mindestanforderungen durch eigene Prüfung überzeugen.

  • Sichtbarkeit

    Durch die Suchfunktion des elektronische Fachbetrieberegisters besteht die Möglichkeit, gesucht und gefunden zu werden.

  • Privilegien durch Deregulierung

    Für den Entsorgungsunternehmen besteht durch die Zertifizierung die Möglichkeit, einige Vereinfachungen in ANspruch zu nehmen, z.B. in Form des Verzichts auf eine Erlaubnis gem. § 54 KrWG oder der Nutzung des privilegierten Nachweisverfahrens.

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